
- Stiftungsfälle
Schlag gegen den Kopf - Beamter verletzt
POK Sven S., PI 41 – München Laim –, wurde im August 2024, gegen 23.30 Uhr von der Einsatzzentrale nach München Hadern beordert. Einsatzgrund: Zeuge meldete mehrere Sachbeschädigungen an geparkten Kfz durch eine unbekannte Person.
Die Streife mit Koll. S. war als erste Streife vor Ort und konnte den dort passiv stehenden Täter, der einen Beutel mit sich führte, noch antreffen.
Als die uniformierte Streife neben ihm anhielt, trat der Täter wild schreiend an die Beifahrertüre und schlug auf diese ein, so dass die dort sitzende Kollegin die Tür nicht öffnen konnte. Noch während POK S. ausstieg, rannte ihm der Täter sofort entgegen und schlug ihm den Beutel in Richtung des Kopfes, wo er ihn auch traf. Aufgrund eines im Beutel befindlichen Kristallglases, wurde POK S. am Jochbein zwischen linkem Auge und Schläfe verletzt. Durch den Schlag kam es augenscheinlich zu einer ca. 5 cm langen, stark blutenden tiefen Schnittverletzung und einer starken Schwellung. Bei der späteren Untersuchung im Klinikum Großhadern wurde u.a. ein Jochbeinbügelbruch diagnostiziert.
Im Rahmen der Festnahme, durch mehrere hinzugezogene Streifenfahrzeuge, u.a. auch einer Gruppe des USK, kam es noch zu erheblichen Widerstandshandlungen. Zur Festnahme musste unmittelbarer Zwang angewendet werden um die Person zu Boden zu bringen und zu fesseln. Insgesamt wurden neben POK S. noch weitere vier Beamte der PI 41 (3 Bea.) und PI 42 (1 Bea.) leicht verletzt.
POK S. musste die Schnittwunde im Krankenhaus mit einer Vielzahl an Stichen nähen lassen. Er fiel krankheitsbedingt einige Wochen aus.
Inspektionsleiter Matthias Schneller stellte einen Antrag für eine Zuwendung durch die Bayerische Polizeistiftung.
Im Beisein des Leiters der PI 41, POR Matthias Schneller, des stellv. Leiters EPHK Carsten Lindemann übergab der stellvertretende Stiftungsvorsitzende Jürgen Ascherl eine Zuwendung an Kollegen S., über die er sich sehr freute, sichtlich beeindruckt war und bedankte.
Zudem wurde dem Kollegen ein kostenfreier Aufenthalt in den Häusern der DPolG-Stiftung angeboten, den er gerne wahrnehmen wird.