Antragsverfahren

Der Vorstand ist verpflichtet bei der Vergabe von Zuwendungen zu prüfen, ob die Bedingungen der Satzung und die Bedürftigkeit gemäß § 53 AO erfüllt sind.

Antragsvoraussetzungen:

Zeitpunkt und Folgen des Ereignisses (Unfallbericht, Sterbeurkunde etc. beilegen) Fragebogen (Anlage) ausfüllen u. unterschreiben; (mit Namen und Geburtsdatum der Kinder für die Kindergeld gewährt wird); Umstände mitteilen, die bei Prüfung des Falles für den Vorstand von Bedeutung sein könnten.

Bei Verletzten:

a) Welche erheblichen gesundheitlichen Nachteile liegen vor? (Gutachten, Arztbericht soweit möglich beifügen)
b) Wie lange im Krankenhaus und/oder dienstunfähig?
c) Welche Folgen sind aus den Verletzungen eingetreten? Bei erheblichen psychischen gesundheitlichen Nachteilen infolge eines Einsatzes:
a) Welche erheblichen gesundheitlichen Nachteile sind die Folge: (Angaben der/des Betroffenen, Arztbericht soweit vorhanden beifügen)
b) Wie lange in psychischer Behandlung?

Bei Todesfall:

a) Bei welcher Dienstausübung trat der Todesfall ein?
b) Hinterbliebene des Getöteten?

Der Antrag wird in der nächsten Vorstandssitzung geprüft. Den Antrag bitte nur über den örtlichen Personalrat oder die Dienststellenleitung einreichen. Direkt eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

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