Direkt und unkompliziert
Die Vorstandschaft der Bayerischen Polizeistiftung arbeitet zu 100-Prozent ehrenamtlich. Dadurch ist gewährleistet, dass die Zuwendungen an die Stiftung 1:1 an die Begünstigten weitergegeben werden können. Der Antrag an die Stiftung kann ohne große bürokratische Hürden durch jedes Personalratsmitglied und jeden Dienststellenstellenleiter gestellt werden. Ein entsprechendes Formular kann über unsere Homepage erstellt werden. In regelmäßigen Abständen entscheidet der Vorstand der Stiftung in seinen Sitzungen über die Anträge und die Höhe der jeweiligen Zuwendung. Bei einem persönlichen Treffen in angenehmer Atmosphäre wird die Zuwendung an die verletzten Kolleginnen und Kollegen direkt übergeben.
gegründet
1977von Paul Greißinger
in Nürnberg
seitdem konnten wir in über
1500 Fällenfinanzielle Hilfe
leisten
Die Hilfe gingen zu
100 %an Polizeibeamte -
denn wir arbeiten ehrenamtlich
Ihre Ansprechpartner
Unsere Partnerstiftung
Soziales Engagement ist auch für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Landesverband Bayern e.V., kein Fremdwort.
Die Stiftung der deutschen Polizeigewerkschaft nutzt Gebäude aus den ehemaligen Beständen der Bayerischen Staatsforstverwaltung als Erholungsstätten für den vorgenannten Personenkreis, um diesem eine Regeneration und Entspannung nach traumatischen Diensterlebnissen zu ermöglichen. Dazu gehören u.a. das ehemalige Forstamtgebäude in Lenggries-Fall mit sieben Appartements, eines davon rollstuhlgerecht, und drei renovierte Bungalows für Familien, von denen auch einer für Rollstuhlfahrer eingerichtet ist. Außerdem stehen noch ein Haus in Niedernach am Walchensee und fünf weiteren Ferienwohnungen in Lenggries, welche die Stiftung am Bayerischen Staatsministerium der Finanzen übernommen hat, zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht vor allem für Polizeibeamtinnen und -beamten auch die Möglichkeit, die modern und gemütlich ausgestatteten Ferienwohnungen in Fall und Lenggries für Urlaubsaufenthalte anzumieten, um in idyllischer Berglandschaft vom Berufsalltag auszuspannen.